Eine Waschmaschine ist in jedem Haushalt ein wichtiges Gerät. Ohne eine Waschmaschine hat man in der Regel ein großes Problem: Sie können Ihre Wäsche nicht mehr reinigen. In Großstädten bleibt da oft nur der Gang in den Waschsalon. Doch das Waschen im Waschsalon hat viele Nachteile. Sie verlieren Zeit und müssen eventuell Fahrtkosten zum Waschsalon aufbringen. Außerdem ist das Wäschewaschen im Waschsalon teurer und für Großfamilien nicht praktikabel. Insbesondere für Hartz IV-Bezieher ist dies kaum eine Alternative, doch eine neue Waschmaschine ist teuer und mit dem Hartz IV Satz in der Regel nicht zu leisten. Wir wollen in diesem Beitrag auf die Frage ein:
Wie komme ich als Hartz 4-Bezieher an eine Waschmaschine?
Sie sind in eine neue Wohnung gezogen, haben jedoch keine Waschmaschine? Vielleicht ist Ihre alte Waschmaschine auch defekt, und Sie benötigen nun eine neue? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt der Staat Hilfen für Hartz IV Empfänger, um eine Waschmaschine für den eigenen Haushalt zu bekommen.
Einzug in erste eigene Wohnung – Waschmaschine im Rahmen der Erstausstattung über das Jobcenter beziehen
Vorweg sei eines erwähnt: Ziehen Sie in die erste eigene Wohnung, benötigen Sie für diese Wohnung eine Erstausstattung. Die Waschmaschine ist Teil dieser Erstausstattung! Rufen Sie gleich Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter an. Er wird mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte einleiten, um eine neue Waschmaschine im Rahmen der Erstausstattung zu beantragen. In der Regel ist die Erstausstattung kostenlos. Das Jobcenter übernimmt die Kosten hierfür.
Darf ich mir dann eine Waschmaschine im Einzelhandel aussuchen oder bestellen?
So einfach ist es nicht. Dem Jobcenter steht es frei, Ihnen eine Sachleistung anzubieten oder einen Geldzuschuss. Bei einer Sachleistung erhalten Sie also direkt ein Gerät vom Jobcenter. Dieses kann sogar eine gebrauchte Waschmaschine sein. In der Praxis ist dies aber selten der Fall. Oder Sie erhalten eine Geldleistung: Also einen Zuschuss zu Ihrem Kauf. Besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter das genaue Vorgehen. Nutzen Sie auch unseren interaktiven Waschmaschinen Test, um das passende Gerät für Ihren Haushalt zu finden.
Waschmaschine defekt – bekomme ich als Hartz IV Empfänger eine neue Waschmaschine vom Jobcenter?
Die Antwort lautet: leider nein. Geht Ihre alte Waschmaschine kaputt, können Sie keine neue mehr vom Jobcenter über die Erstausstattung erhalten. Was Ihnen aber vom Jobcenter zusteht, ist ein zinsloses Darlehen, also eine Art Finanzierung! Dieses Darlehen kann eine große Hilfe sein. Gerade dann, wenn Sie aktuell kein Geld haben, aber eine Waschmaschine dringend benötigen. Das Gute an dem Darlehen: Es ist für Sie zinsfrei! Erhalten Sie von Ihrem Jobcenter ein Darlehen gewährt, wird Ihnen das Geld für den Kauf einer Waschmaschine ausgezahlt. Sie bezahlen das Darlehen, indem das Jobcenter Ihnen in Zukunft einen geringen Regelsatz überweist. Dieser wird in der Regel monatlich um 10 % gekürzt, bis das Darlehen abgezahlt ist. Sollten Sie Ihre Waschmaschine reparieren lassen wollen, können Sie ebenfalls ein Darlehen in Anspruch nehmen.
Tipp: Sparen Sie jeden Monat 10 Euro für Elektrogeräte. Es ist viel Geld und erfordert viel Disziplin, aber dadurch sind Sie nicht auf das Darlehen angewiesen. Das Geld müssen Sie so oder so zurückzahlen. Vorbeugen ist besser als Nachsorgen. Und 10 Euro im Monat schmerzen nicht so sehr, wie 44,60 Euro.
Wie beantrage ich ein Darlehen beim Jobcenter?
Machen Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter aus. Es ist von vorneherein besser, den persönlichen Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen. Hier erhalten Sie ebenfalls eine kompetente Beratung und vermeiden Fettnäpfchen. Die meisten Sachbearbeiter verfügen über Musterformulare für Darlehensanträge. Dasselbe gilt für Leistungen im Rahmen der Erstausstattung.
Egal, ob es sich um Ihre erste Waschmaschine im Rahmen der Erstausstattung handelt oder um ein Darlehen zwecks Reparatur oder Ersatzanschaffung: Wichtig ist vor allem eines: Werden Sie aktiv! Schreiben Sie Ihrem Sachbearbeiter eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Er wird Sie zeitnah zurückrufen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Zudem haben Sie durch die schriftliche Anfrage einen Nachweis und können Ihre Kontaktaufnahme belegen.